Festhalle Eventlocation4you Geisingen - Festsaal, Hochzeitslocation

AGB

Allgemeine Geschäftsbedienungen


1 Allgemeines

 Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Ein unterschriebener Vertrag mit „Eventlocation4you“ ist bindend. Dieser kann auch entweder per E-Mail, per Fax oder per Post erfolgen.

Der Vertrag ist ebenso bindend, mit der Überweisung der Reservierungsgebühr. Dabei besteht die Einverständniserklärung.

 Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.

Sollten Sie nach dem Vertragsabschluss innerhalb 7 Tage unseren Service nicht in Anspruch nehmen,

so ist eine Stornogebühr (Bearbeitungsgebühr) i.H.v. 250,- Euro fällig.



2 Pflichten der Benutzer und Veranstalter:

 Der Mieter übernimmt die alleinige Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Festes bzw. Veranstaltung.

 Die festgesetzten Besucherhöchstzahlen (bis 300 Personen) dürfen nicht überschritten werden.

 Die gekennzeichneten Fluchtwege müssen freigehalten werden!

Falls erforderlich; ist der Veranstalter verpflichtet GEMA-Gebühr auf eigene Kosten rechtzeitig einzuholen.

 Falls es von der besonderen Art der Veranstaltung geboten ist, wie z.B. Feuerwerkskörper am Festplatz, hat der Veranstalter auf seine Kosten eine Feuer- und Sanitätswache zu bestellen.

Dazu braucht der Mieter auch eine Genehmigung vom Vermieter.



3 Haftung und Beschädigungen:

 Festhalle Eventlocation4you haftet nicht für etwaige bei der Veranstaltung entstehende Personen- oder Sachschäden. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Außenanlagen.

 Der Mieter stellt die Festhalle Eventlocation4you von allen Schadenersatzansprüchen, welche

im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können, frei.

 Festgestellte Beschädigungen am überlassenen Festplatz und Festhalle einschl. der Geräte usw. sind durch den Mieter der Festhalle Eventlocation4you zu ersetzen bzw. deren Behebung durch eine Fachfirma vom Mieter auf eigene Kosten zu veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden durch Dritte verursacht worden ist. Als Schadensersatz ist der Geldbetrag an Festhalle Eventlocation4you zu zahlen, den sie für die Instandsetzung oder Neubeschaffung der beschädigten Sache aufzuwenden hat.

 Der Mieter hat die Versicherungsprämien für Haftpflichtversicherung sowie Mietsachschadenversicherung für die Veranstaltung zu tragen.

Der Mieter muss einen Abschluss und Nachweis einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn nachweisen.


4 Reservierungs-/ Kautionsgebühr:

 Der Mieter hat bei der Festhalle Eventlocation4you eine angemessene Reservierungs-/Kautionsgebühr in Höhe von 1.000,00 € als Sicherheitsleistung zu hinterlegen.

Die Reservierungs-/ Kautionsgebühr wird spätestens 1 Woche nach Abschluss des Vertrages in Bar geleistet oder an folgende Bankverbindung überwiesen.



5 Veranstaltungszeiten:

Samstag

- Veranstaltungsbeginn ab frühstens 14 Uhr.

- Veranstaltungsende spätestens um 3:00 Uhr.


Sonntag

- Veranstaltungsbeginn ab frühstens 9:30 Uhr.

- Veranstaltungsende spätestens um 12:00 Uhr.


Eine Übernachtung in der Halle ist nicht zulässig!



6 Feuerwerk:

Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12. nicht verwendet (abgebrannt) werden. Grundlage ist § 23 der 1. SprengV in der derzeit gültigen Fassung.

Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände dürfen nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung abgebrannt werden.

Die Genehmigung ist schriftlich bei der Stadt Geisingen (Landratsamt Tuttlingen) zu beantragen!

 Der gesamte Feuerwerksmüll muss gründlich von der Firma oder vom Veranstalter aufgeräumt werden!





Stand: Januar 2015